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QUATRO

Quatro Chemnitz · Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB · Stand August 2026
Quatro Chemnitz Inhaber: Muhemad Atwoah Theaterstraße 76 09111 Chemnitz Deutschland Telefon: +49 159 06378487 E-Mail: info@quatro-group.de Website: www.quatro-group.de Stand: August 2026
Vertragsbedingungen
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Quatro Chemnitz, Inhaber Muhemad Atwoah – nachfolgend „Quatro“ genannt – und seinen Auftraggebern. Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Individuelle Vereinbarungen zwischen Quatro und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Quatro ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.
02

Leistungen

Quatro bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an: • Digital Signage und digitale Menüboards • LED-Displays und LED-Module • transparente LED-Film-Screens • Outdoor-Projektion • Werbetechnik und Leuchtwerbung • 3D-Buchstaben und Werbeschilder • Schaufenster-, Glas- und Fassadenfolierungen • Fahrzeugbeschriftungen • Sticker und Vinylbeschriftungen • Digitaldruck • Flyer und Broschüren • Speisekarten und Menükarten • Visitenkarten und Gutscheinkarten • DTF-Textildruck • Stickerei und Textilveredelung • Arbeitsbekleidung und Mitarbeiteruniformen • Webdesign und digitale Speisekarten • Produkt- und Food-Fotografie • Video- und Content-Produktion • Social-Media-Marketing • Online-Werbekampagnen • Google Ads • Suchmaschinenoptimierung (SEO) • technische Konfiguration • Montage und Installation Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
03

Angebote und Vertragsschluss

Angebote von Quatro sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder auf andere rechtlich wirksame Weise zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige individuelle Vereinbarung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich berechnet werden.
04

Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht. Soweit gesetzlich erforderlich, weist Quatro bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hin. Individuelle Vereinbarungen zwischen Quatro und dem Auftraggeber haben Vorrang.
05

Preise

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Die steuerliche Behandlung und Ausweisung der Umsatzsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Angaben im jeweiligen Angebot beziehungsweise auf der jeweiligen Rechnung. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, können gesondert berechnet werden. Hierzu können insbesondere zusätzliche Entwürfe, Korrekturrunden, Designänderungen, Sondermaterialien, Expressproduktionen, zusätzliche Anfahrten, Montagearbeiten, Programmierungen, Konfigurationen sowie zusätzliche Foto-, Video- oder Marketingleistungen gehören.
06

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei individuell angefertigten Produkten, größeren Materialbestellungen oder umfangreichen Projekten kann Quatro eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbaren. Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
07

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Quatro rechtzeitig alle Informationen und Materialien zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Logos, Texte, Bilder, Videos, Preise, Produktinformationen, Speisekarten, Kontaktdaten, Maße, Farbwerte, technische Informationen, Zugangsdaten, Druckdateien und Corporate-Design-Vorgaben gehören. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
08

Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Bildern, Videos, Texten, Schriftarten, Grafiken und sonstigen Materialien verfügt. Quatro ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien eigenständig auf mögliche Rechte Dritter zu überprüfen.
09

Entwürfe und Korrekturen

Soweit vereinbart, erhält der Auftraggeber vor der endgültigen Produktion Entwürfe, Visualisierungen, digitale Vorschauen oder Korrekturabzüge. Die Anzahl der im vereinbarten Preis enthaltenen Entwürfe und Korrekturrunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Zusätzliche Varianten, umfangreiche Änderungen oder zusätzliche Korrekturen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.
10

Freigabe durch den Auftraggeber

Vor Beginn der endgültigen Produktion oder Umsetzung kann Quatro eine ausdrückliche Freigabe durch den Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Freigabe vorgelegten Inhalte sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Rechtschreibung, Namen, Adressen, Telefonnummern, Preise, Maße, Farben, Produktbezeichnungen, Zutaten, Allergene, Positionierungen, QR-Codes, Internetadressen und sonstige kundenspezifische Angaben. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass der von ihm geprüfte Stand zur Produktion beziehungsweise Umsetzung freigegeben wird. Nach der Freigabe gewünschte Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen und vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine verändern. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
11

Produktionsbeginn

Nach Erteilung einer erforderlichen Freigabe kann Quatro mit der Materialbeschaffung, Produktion, Konfiguration, Montage oder sonstigen Durchführung des vereinbarten Auftrags beginnen. Bereits entstandene Aufwendungen und Kosten werden bei nachträglichen Änderungswünschen nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
12

Individuell angefertigte Waren

Ein wesentlicher Teil der von Quatro angebotenen Produkte wird individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt. Hierzu können insbesondere individuell gefertigte Werbeschilder, Leuchtbuchstaben, Folierungen, Fahrzeugbeschriftungen, bedruckte oder bestickte Textilien, Flyer, Speisekarten, Visitenkarten, Gutscheine und sonstige kundenspezifische Werbemittel gehören. Für Verbraucher besteht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob diese Ausnahme im konkreten Fall greift, richtet sich nach der tatsächlich bestellten Ware und den gesetzlichen Voraussetzungen.
13

Farb- und Darstellungsabweichungen

Die Darstellung von Farben auf Monitoren, Smartphones und anderen digitalen Geräten kann technisch bedingt von den tatsächlichen Farben gedruckter, folierter, bestickter oder anderweitig produzierter Produkte abweichen. Geringfügige technisch unvermeidbare oder branchenübliche Abweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Materialien, Druckverfahren, Farbprofile, Textilien, Oberflächen und Lichtverhältnisse entstehen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
14

Maße und Fertigungstoleranzen

Soweit eine Vermessung durch Quatro nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist, ist der Auftraggeber für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Maße verantwortlich. Technisch unvermeidbare und branchenübliche geringfügige Fertigungstoleranzen können auftreten.
15

Liefer- und Fertigstellungstermine

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen können insbesondere aufgrund fehlender Freigaben, nachträglicher Änderungswünsche, verspätet bereitgestellter Informationen, Materialengpässen, Lieferproblemen, ungeeigneter Witterung bei Außenarbeiten oder sonstiger von Quatro nicht zu vertretender Umstände entstehen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
16

Lieferung und Versand

Soweit eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese an die vereinbarte Lieferadresse. Versandkosten, Speditionskosten und besondere Transportkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften.
17

Montage und Installation

Soweit Montage oder Installation Bestandteil des Auftrags ist, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Montageort zum vorgesehenen Termin zugänglich und für die vereinbarte Leistung geeignet ist. Der Auftraggeber hat Quatro über ihm bekannte Besonderheiten des Montageorts zu informieren. Dies betrifft insbesondere Fassaden, Dämmungen, Wandaufbauten, Leitungen, Glasflächen, Stromanschlüsse, Untergründe, Tragfähigkeit und sonstige bauliche Besonderheiten. Zusätzliche Arbeiten, die bei Erstellung des Angebots nicht erkennbar waren und nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden soweit möglich vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und können zusätzlich berechnet werden.
18

Technische Voraussetzungen

Erforderliche Strom-, Internet- oder Netzwerkanschlüsse müssen am Installationsort vorhanden und funktionsfähig sein, soweit deren Herstellung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist. Arbeiten, die gesetzlich bestimmten Fachbetrieben oder entsprechend qualifizierten Personen vorbehalten sind, werden nur ausgeführt, soweit dies entsprechend vereinbart und rechtlich zulässig ist.
19

Genehmigungen

Werbeanlagen, Außenwerbung, Projektionen, Fassadeninstallationen und vergleichbare Maßnahmen können behördlichen Genehmigungen oder Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen Dritten unterliegen. Wer für die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen oder Zustimmungen verantwortlich ist, richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Wird Quatro ausdrücklich mit der Beantragung oder Koordination einer Genehmigung beauftragt, kann diese Leistung gesondert berechnet werden.
20

Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich einer Abnahme unterliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach Maßgabe des § 640 BGB nicht verweigert werden.
21

Gewährleistung und Mängelrechte

Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit Quatro die Möglichkeit erhält, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Nacherfüllung zu leisten. Diese Bitte schränkt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht ein.
22

Unsachgemäße Nutzung und Fremdeingriffe

Soweit Schäden ausschließlich aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung, nachträglicher Veränderungen durch Dritte, unsachgemäßer Montage durch Dritte, äußerer Gewalteinwirkung, ungeeigneter Stromversorgung, unsachgemäßer Reinigung oder einer Verwendung entgegen den Produktspezifikationen entstehen und Quatro diese Umstände nicht zu vertreten hat, richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
23

LED-, Display- und Digital-Signage-Systeme

Technische Eigenschaften von LED- und Displayprodukten können je nach Produkt, Umgebung und Einsatzgebiet variieren. Hierzu können insbesondere Pixelabstand, Helligkeit, Auflösung, Betrachtungswinkel, Farbwiedergabe und optimaler Betrachtungsabstand gehören. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder in der Produktspezifikation vereinbarten Eigenschaften.
24

Webdesign und digitale Leistungen

Bei Websites, digitalen Speisekarten und sonstigen digitalen Projekten ergibt sich der Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere laufende Wartung, Domainkosten, Hostingkosten, kostenpflichtige Drittanbieter-Dienste, Plugins, dauerhafte Inhaltsaktualisierung, laufende SEO-Betreuung, dauerhafter technischer Support und eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte nicht automatisch Bestandteil eines Webdesign-Auftrags.
25

Drittanbieter und Plattformen

Bei digitalen Leistungen können externe Plattformen, Hostinganbieter, Domainanbieter, Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen oder andere technische Dienstleister eingesetzt werden. Quatro hat keinen Einfluss auf technische Ausfälle, Änderungen von Funktionen, Preisen, Geschäftsbedingungen oder Richtlinien unabhängiger Drittanbieter. Gesetzliche Verantwortlichkeiten von Quatro bleiben unberührt.
26

Social-Media-Marketing, Google Ads und Online-Werbung

Bei Marketing- und Werbeleistungen schuldet Quatro die vereinbarte fachgerechte Durchführung der jeweiligen Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, wird keine bestimmte Anzahl von Verkäufen, Kunden, Leads, Klicks, Followern, Impressionen, Reichweite oder Conversions garantiert. Ergebnisse können insbesondere von Marktbedingungen, Wettbewerb, Werbebudget, Zielgruppe, Angebot, Plattformalgorithmen und weiteren Faktoren beeinflusst werden.
27

Werbebudget

Budgets für Google Ads, Meta Ads, TikTok Ads oder andere bezahlte Werbeplattformen sind nur dann im Honorar von Quatro enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls trägt der Auftraggeber das Werbebudget zusätzlich zum vereinbarten Honorar.
28

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

SEO-Leistungen dienen der Verbesserung der technischen, strukturellen oder inhaltlichen Voraussetzungen für die Auffindbarkeit einer Website. Eine bestimmte Position oder Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
29

Fotografie, Video und Content-Produktion

Art, Umfang, Anzahl, Format und Verwendungszweck der zu erstellenden Fotografien, Videos und sonstigen Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit Personen erkennbar aufgenommen werden, müssen erforderliche Einwilligungen und sonstige Rechte entsprechend der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
30

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Von Quatro erstellte kreative Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein. Hierzu gehören insbesondere Designs, Grafiken, Fotografien, Videos, Animationen, Texte, Layouts und Werbekonzepte. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Weitergehende Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
31

Offene Dateien, Rohdaten und Quelldateien

Die Herausgabe offener Arbeits-, Produktions-, Roh- oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dies kann beispielsweise Illustrator-, Photoshop- oder InDesign-Dateien, Videoprojektdateien, Rohaufnahmen, Entwicklungsdateien oder Quellcode betreffen.
32

Referenznutzung

Quatro darf abgeschlossene Projekte nur im Rahmen der bestehenden urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte sowie der getroffenen Vereinbarungen als Referenz verwenden. Vertrauliche oder ausdrücklich von einer Veröffentlichung ausgeschlossene Inhalte werden nicht veröffentlicht.
33

Eigentumsvorbehalt

Bei Warenlieferungen behält sich Quatro das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.
34

Stornierung, Kündigung und Änderungen

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Änderung oder Beendigung eines bereits begonnenen Auftrags, richten sich die Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie die Berücksichtigung bereits entstandener Kosten nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu können insbesondere bereits bestellte Materialien, individuell angefertigte Produkte, Fremdleistungen und bereits ausgeführte Arbeiten gehören. Zwingende gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
35

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine entsprechende Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.
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Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigten Waren

Das Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies kann bei Quatro insbesondere individuell angefertigte Werbeschilder, Leuchtbuchstaben, Folierungen, Fahrzeugbeschriftungen, bedruckte Textilien, Stickereien, Speisekarten, Flyer, Visitenkarten, Gutscheine und sonstige kundenspezifische Produkte betreffen. Ob der Ausschluss im konkreten Fall greift, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Auftrag.
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Dienstleistungen während der Widerrufsfrist

Besteht bei einem Verbrauchervertrag über eine Dienstleistung ein Widerrufsrecht, kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass Quatro bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Widerruft der Verbraucher anschließend den Vertrag, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Quatro holt die hierfür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers ein, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
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Widerrufsbelehrung

Soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gilt die ihm vor beziehungsweise bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich vierzehn Tage ab dem gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher Quatro mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Die Erklärung kann insbesondere an folgende Kontaktdaten gerichtet werden: Quatro Chemnitz Inhaber: Muhemad Atwoah Theaterstraße 76 09111 Chemnitz Deutschland Telefon: +49 159 06378487 E-Mail: info@quatro-group.de Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
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Folgen eines Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erstattet Quatro die vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Bei Waren kann Quatro die Rückzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückhalten, bis die Ware zurückerhalten wurde oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgendes Formular verwenden und an uns übermitteln: An: Quatro Chemnitz Inhaber: Muhemad Atwoah Theaterstraße 76 09111 Chemnitz Deutschland E-Mail: info@quatro-group.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ________________________________________ Bestellt am / Vertrag geschlossen am: ________________________________________ Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________ Datum: ________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________________________________
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Haftung

Quatro haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Quatro nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
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Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen, die Quatro im Rahmen eines Auftrags erhält, werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen behandelt. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
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Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Quatro und dem Auftraggeber kann insbesondere per E-Mail, Telefon, persönlich oder über vereinbarte Messenger-Dienste erfolgen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Quatro Änderungen seiner für den Auftrag relevanten Kontaktdaten mitzuteilen.
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Änderungen des Leistungsumfangs

Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen können Auswirkungen auf Preis, Materialbedarf, Arbeitsaufwand sowie Liefer- und Fertigstellungstermine haben. Zusätzliche Leistungen werden entsprechend vereinbart und können gesondert berechnet werden.
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Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Kann eine Leistung aufgrund außergewöhnlicher, von Quatro nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht oder nur verspätet erbracht werden, richten sich die daraus resultierenden Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
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Gerichtsstand

Eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausschließlich, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Chemnitz als Gerichtsstand vereinbart werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
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Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen grundsätzlich unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
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