Freigabe durch den Auftraggeber
Vor Beginn der endgültigen Produktion oder Umsetzung kann Quatro eine ausdrückliche Freigabe durch den Auftraggeber verlangen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Freigabe vorgelegten Inhalte sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Rechtschreibung, Namen, Adressen, Telefonnummern, Preise, Maße, Farben, Produktbezeichnungen, Zutaten, Allergene, Positionierungen, QR-Codes, Internetadressen und sonstige kundenspezifische Angaben.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass der von ihm geprüfte Stand zur Produktion beziehungsweise Umsetzung freigegeben wird.
Nach der Freigabe gewünschte Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen und vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine verändern.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.